276 Abs. 2 ZPO). Dass den Parteien dabei eine Instanz verlorengeht, ist hinzunehmen und bedeutet keinen Verstoss gegen das Prinzip der «double instance» (Urteil des Bundesgerichts 5A_725/2016 vom 6. März 2017 E. 1.2, zur Publikation vorgesehen). 12.3 Für die Zeitspanne zwischen Eröffnung des Dispositivs und Erhebung der Berufung ist die Frage nach der Zuständigkeit wie folgt zu beantworten: