Zudem sei festzustellen, dass er keinen nachehelichen Unterhalt schulde. 2.4 Das Obergericht des Kantons Bern reduzierte den Kinderunterhaltsbeitrag auf CHF 1‘900.00 pro Monat; das Ehegattenaliment beliess es unverändert (Entscheid vom 31. März 2017). Der Beginn der Zahlungspflicht wurde auf den 29. November 2016 (Rechtskraft des Scheidungspunktes) fixiert (Entscheid ZK 16 551 vom 31. März 2017).