2. 2.1 Mit Scheidungsklage vom 19. März 2014 leitete der Berufungskläger beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland das Scheidungsverfahren ein (CIV 14 1245). 2.2 Mit Urteil vom 26. Mai 2016 schied das Regionalgericht die Ehe der Parteien. Es verpflichtete den Berufungskläger zur Zahlung folgender Unterhaltsbeiträge: - für den gemeinsamen Sohn E.________: CHF 2‘000.00 pro Monat; - für die Berufungsbeklagte: CHF 3‘600.00 bis und mit Dezember 2017, sodann CHF 2‘000.00 bis und mit Juli 2023. Der Beginn der Zahlungspflicht wurde auf den Eintritt der Rechtskraft des Ehescheidungsentscheides festgelegt.