Regeste: - Art. 296 Abs. 3 ZPO; Art. 292 StGB - Bei familienrechtlichen Angelegenheiten betreffend Kinderbelange, die dem Offizialgrundsatz unterstehen, ist eine Strafandrohung von Amtes wegen auch bei Verfahrensabschluss durch Vereinbarung möglich, sofern dies im Interesse des Kindeswohls ist.