2. Die Bernische Lehrerversicherungskasse wird angewiesen, unmittelbar nach Erhalt des vorliegenden Entscheids von der dem Berufungskläger zustehenden Altersrente monatlich einen Betrag von CHF 1‘543.00 auf ein von der Berufungsbeklagten noch zu bezeichnendes Konto (IBAN, Kontonummer, Bankinstitut) zu überweisen. Die Anweisung ist bis und mit März 2018 befristet. Vor Ablauf dieses Datums bedarf es zum Erlöschen der Anweisung eines ausdrücklichen Wiederrufs. Nichtbeachtung der Anweisung kann Doppelzahlungen zur Folge haben. 3. Soweit weitergehend wird auf die Berufungsanträge nicht eingetreten.