Nach dem Gesagten hat sich das Einkommen des Berufungsklägers mit der Frühpensionierung um 27.2 Prozent reduziert. Der Unterhaltsbeitrag wäre somit gestützt auf den Vorbehalt in der Scheidungskonvention ebenfalls um diesen Prozentsatz – proportional – auf monatlich CHF 2‘693.60 zu reduzieren. 17.5.9 Die Dispositionsmaxime bedeutet, dass die Parteien die Befugnis haben, über den Streitgegenstand zu bestimmen. Das Gericht darf daher einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie verlangt (Art. 58 Abs. 1 ZPO).