89) Rente aus AHV-Vorbezug CHF 2‘190.00 Total CHF 8‘190.00 Diesem neuen, reduzierten Einkommen stehen ein ursprüngliches Nettoeinkommen gemäss Scheidungskonvention von CHF 11‘250.00 sowie ein ursprünglich geschuldeter Unterhaltsbeitrag von monatlich CHF 3‘700.00 gegenüber. Gemäss Ehescheidungskonvention hatte eine Anpassung des Unterhaltsbeitrages zu erfolgen, «wenn und in welchem Umfang» sich das Einkommen des Berufungsklägers mit der Teuerung entwickelt.