273), andererseits aber ein hypothetisches Einkommen der Berufungsbeklagten heranzieht, welches der Scheidungskonvention gerade nicht zugrunde liegt. 17.5.6 Die auszulegende Scheidungskonvention bildet Teil des Scheidungsurteils des Gerichtskreises IX Schwarzenburg-Seftigen und wurde gerichtlich genehmigt (Ziffer 1 des Scheidungsurteils, KB 2). Der Sinn der Bestimmungen der Scheidungskonvention ist daher nicht losgelöst, sondern immer auch im Gesamtzusammenhang zu ermitteln. Beide Parteien beantragten dem Gericht gestützt auf Art.