14. 14.1 Für die abzuändernden nachehelichen Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 3‘700.00 bestand eine Schuldneranweisung des Regionalgerichts Bern- Mittelland an den «jeweiligen Arbeitgeber» des Berufungsklägers, deren Gültigkeit bis zum ausdrücklichen Widerruf statuiert worden war (Entscheid vom 22. August 2013 im Verfahren CIV 13 4678). 14.2 Die Anweisung betreffend Lohnforderungen des Schuldners wird gegenstandslos und fällt dahin, sobald Letzterer seine Arbeitsstelle freiwillig oder unfreiwillig wechselt.