249 ff.) erhob der Berufungskläger gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. August 2016 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern und beantragt dessen Aufhebung (Rechtsbegehren 1), unter Neufestsetzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge auf CHF 1‘187.65 für die Zeit vom 1. August 2015 bis und mit März 2018 (Rechtsbegehren 2.1) sowie Erlass der entsprechenden Schuldneranweisung an die Bernische Lehrerversicherungskasse (Rechtsbegehren 2.2). Es sei festzustellen, dass er an die für August 2015 bis und mit Dezember 2016 geschuldeten Unterhaltsbei-