CHF 10‘600.00 bezahlt hat (Ziffer 3 Entscheiddispositiv). Die Gerichtskosten von CHF 2‘100.00 (Reduktion auf CHF 1‘600.00, falls keine Begründung verlangt wird) wurden beiden Parteien je zur Hälfte zur Bezahlung auferlegt und die Parteikosten wettgeschlagen (Ziffer 4 und 5 Entscheiddispositiv). 5. Mit Eingabe vom 17. August 2016 verlangte der Berufungskläger die schriftliche Begründung des Entscheids (pag. 215).