201 ff.) setzte das Regionalgericht Bern- Mittelland die geschuldeten nachehelichen Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 2 der Ehescheidungskonvention auf CHF 1‘365.05 für die Zeit vom 1. August 2015 bis und mit März 2017 und auf CHF 1‘840.00 für die Zeit ab April 2017 bis und mit März 2018 herab (Ziffer 1 Entscheiddispositiv) und erliess die entsprechende Schuldneranweisung an die Bernische Lehrerversicherungskasse (Ziffer 2 Entscheiddispositiv). Weiter stellte es fest, dass der Berufungskläger an die für August 2015 bis und mit Juli 2016 geschuldeten Unterhaltsbeiträge per 6. Juli 2016 einen Betrag von