2. Mit Klage vom 12. Mai 2015 beantragte der Berufungskläger beim Regionalgericht Bern-Mittelland die Herabsetzung der in der Scheidungskonvention festgesetzten nachehelichen Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 3‘700.00 auf CHF 1‘187.65 per 1. August 2015. Zudem ersuchte er um Widerruf der Schuldneranweisung vom 22. August 2013 per 1. August 2015 (pag. 1 ff.).