2 gebeilagen) monatlich CHF 4‘150.00 beträgt (KB 10, KB 11). Ohne diese Einkäufe in das BVG-Kapital hätte der Berufungskläger Anspruch auf eine Altersrente von monatlich CHF 3‘650.30 gehabt (KB 7). Der Berufungskläger hat sich gegen eine Überbrückungsrente der Pensionskasse entschieden und bisher auch keinen Rentenvorbezug bei der AHV beantragt.