SR 210], Dossier und Verfahren CIV 13 4678). 1.3 Der Berufungskläger hat sein Arbeitsverhältnis, welches der ursprünglichen Bemessung der Unterhaltsbeiträge gemäss Scheidungskonvention zugrunde lag, per 31. Juli 2015 gekündigt (KB 5) und bezieht seither (1. August 2015) eine BVG- Rente der Bernischen Lehrerversicherungskasse, welche nach Einkäufen ins Pensionskassenkapital von insgesamt CHF 100‘000.00 (vgl. Bestätigung bei den Kla-