1. 1.1 Die Ehe der Ehegatten E.________ wurde am 11. September 2009 vor dem Gerichtskreis IX Schwarzenburg-Seftigen geschieden (Klagebeilage [KB] 2). Unter Ziffer 2 der gerichtlich genehmigten Ehescheidungskonvention vom 16. Juni 2009 (KB 3) verpflichtete sich A.________ (nachfolgend: Berufungskläger), C.________ (nachfolgend: Berufungsbeklagte) nach dem mittlerweile eingetretenen Hausverkauf bis zu seiner ordentlichen Pensionierung nacheheliche Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 3‘700.00 zu bezahlen.