Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 16. August 2016 (CIV 15 3013) Regeste: Erklären sich die Ehegatten in der Scheidungskonvention als güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt, so besteht kein Spielraum, die Unterhaltsberechtigte an einem nach der Scheidung erfolgten freiwilligen Einkauf in die berufliche Vorsorge des Unterhaltspflichtigen über eine entsprechende Anpassung der Unterhaltsbeiträge (gestützt auf die Erhöhung der Pensionskassenrente) partizipieren zu lassen (E. 17.5.6).