3. Dagegen erhoben der A.________ am 25. November 2016 Beschwerde mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheides und um Arrestlegung im ursprünglich beantragten Umfang. Eventualiter verlangten sie die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zum neuen Entscheid.