3 Die Kammer entscheidet: 1. 1.1. Es wird festgestellt, dass die Parteien ihre Berufung bzw. Anschlussberufung gegen die Ziffern 1 und 2 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. Juni 2015 (Verfahren CIV 13 637) zurückgezogen haben. 1.2. Insoweit wird das Berufungsverfahren ZK 16 5 als erledigt abgeschrieben. 1.3. Es wird festgestellt, dass die Ziffern 1 und 2 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. Juni 2015 im Verfahren CIV 13 637 in Rechtskraft erwachsen sind.