5. Zu eröffnen: - den Parteien, den Beschwerdegegnern v.d. ihren Anwalt Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Oberland Bern, 23. März 2017 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Studiger Der Gerichtsschreiber: Günther Rechtsmittelbelehrung