12 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ZK 16 577 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Ihm wird hierfür noch separat Rechnung gestellt werden. 4. Der Beschwerdeführer wird verurteilt, den Beschwerdegegnern für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von CHF 973.10 (Honorar CHF 750.00, Auslagen CHF 151.00, MWST CHF 72.10) auszurichten.