Ausgehend von einem Streitwert von CHF 6‘400.00 ist die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren auf CHF 1‘000.00 festzusetzen. Diese Gebühr bewegt sich am unteren Grenzwert des Rahmentarifs, trägt aber den zahlreichen Rügen des Beschwerdeführers Rechnung, welche die Rechtsmittelinstanz soweit massgebend zu würdigen hatte. Dem Beschwerdeführer sind demnach die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, zur Bezahlung aufzuerlegen.