Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. Da der Beschwerdeführer das Mietobjekt in der Folge weder räumte noch zurückgab, stellten die Beschwerdegegner beim Regionalgericht Oberland mit Eingabe vom 21. September 2016 ein Exmissionsgesuch im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO; pag. 1 ff.). Dieses Gesuch bildet Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. 14.2 Das Regionalgericht nahm das Gesuch als Vollstreckungsgesuch gemäss Art. 338 ff.