14. 14.1 Der Beschwerdeführer war Mieter des im Eigentum von W.________ stehenden 4- Zimmer-Hauses in der Gemeinde E.________ (GB 3 und 4). Die Beschwerdegegner sprachen mit amtlichem Formular vom 13. Februar 2015 die Kündigung des Mietverhältnisses aus (GB 5), welche der Beschwerdegegner anfocht. Mit Entscheid vom 18. August 2016 stellte das Regionalgericht Oberland fest, dass die am 13. Februar 2015 per Ende Mai 2015 ausgesprochene Kündigung rechtsgültig ist (GB 2). Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.