4 marischen Verfahren ergangener Entscheid angefochten, so beträgt die Beschwerdefrist zehn Tage, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 321 Abs. 2 ZPO). Auf die frist- (Zustellung Entscheid an Beschwerdeführer am 2. November 2016 [pag. 57], Postaufgabe Beschwerde in der Hauptsache am 4. November 2016 [pag. 89]) und formgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten.