2. 2.1 Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. November 2016 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte dessen Aufhebung (Rechtsbegehren 1), unter Nichteintreten auf das Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen (Rechtsbegehren 3) bzw. Abweisung der gesuchstellerischen Anträge I. 1. bis. 3. (Rechtsbegehren 4). Unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegner (Rechtsbegehren 5).