2. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt und mit dem von der Beschwerdegegnerin erstinstanzlich geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 750.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem von ihm oberinstanzlich geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 4. Das Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, wird angewiesen, den vom Regionalgericht Bern-Mittelland weitergeleiteten Kostenvorschuss von CHF 2'000.00 nach Abzug der beim Konkursamt entstandenen Kosten an den Beschwerdeführer zu überweisen.