So mussten zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 18. Oktober 2016 insgesamt 67 Betreibungen gegen den Beschwerdeführer angehoben werden und auch in jüngerer Zeit resultierten verschiedene Betreibungen der Sozialversicherungen (Ausgleichskasse H.________ und H.________ Pensionskasse), welche nach Erhebung des Rechtsvorschlags doch noch durch Zahlung erledigt wurden. Dieses Verhalten bringt neben einem grossen Aufwand für die Gläubiger und das Betreibungsamt auch erhebliche Kosten für den Beschwerdeführer mit sich, weshalb es angezeigt wäre, dieses zu hinterfragen. IV. 18.