Aus dem eingereichten Kontoauszug der D.________ Bank ergibt sich per 27. Oktober 2016 ein Bankguthaben des Beschwerdeführers von CHF 83‘449.58 (Beschwerdebeilage). Weiter verfügte der Beschwerdeführer per 24. bzw. 25. Oktober 2016 über ein Guthaben von insgesamt CHF 29‘349.75 auf zwei Geschäftskonti bei der E.________ Bank (vgl. Einzahlungsbelege der E.________ Bank vom 24. und 25. Oktober 2016, Beschwerdebeilagen). Der Beschwerdeführer ist zudem Miteigentümer einer Liegenschaft in F.________ mit einem amtlichen Wert von CHF 350‘600.00 und Gesamteigentümer einer Liegenschaft in G.