5. Die B.________ AG (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) erklärte in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. November 2016 den Verzicht auf die Durchführung des Konkurses, unter der Voraussetzung, dass der beim Betreibungsamt Bern- Mittelland bezahlte Betrag von CHF 2‘957.80 sowie die Gerichtskosten von CHF 400.00 und der beim Regionalgericht Bern-Mittelland bezahlte Kostenvorschuss von CHF 2‘200.00 vollumfänglich an sie überwiesen werde (pag. 59). 2 II.