31. Die Ehefrau wird durch den Regionalen Sozialdienst E.________ unterstützt (nachgereichte Beilagen zum uR-Gesuch). Als Sozialhilfeempfängerin ist sie ohne Weiteres als bedürftig zu betrachten (Urteil des Bundesgerichts 1C_45/2007 vom 30. November 2007 E. 6.3). Die formelle Voraussetzung gemäss Art. 117 Bst. a ZPO ist damit gegeben. 32. Entsprechend dem Verfahrensausgang ist auch das Erfordernis der Nichtaussichtslosigkeit bei der Ehefrau erfüllt (Art. 117 Bst. b ZPO). 33. Somit ist das uR-Gesuch der Ehefrau für das Berufungsverfahren gutzuheissen VI.