28. Fazit Der Ehemann ist anzuweisen, der Vorinstanz zuhanden der Ehefrau bis zum 31. März 2017 Angaben und Belege zu seinem Konto bei der D.________ Ltd (Bank) in Ghana vorzulegen. Im Übrigen ist die Berufung abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. V. uR-Gesuch der Ehefrau 29. Die Ehefrau ersucht für das oberinstanzliche Verfahren um uR (ZK 16 556).