9 27.5 Die Ehefrau hatte in ihrem Auskunftsgesuch die Offenlegung des Bankkontos des Ehemannes in Ghana verlangt. Aufgrund praktischer Schwierigkeiten ist der Ehemann ihrem Ansuchen nicht nachgekommen, hat aber ein Nachreichen angeboten. Zwei Anfragen per E-Mail genügten offensichtlich nicht, um Auskünfte von der Bank zu erhalten. Sie sind aber auch nicht ausreichend, um den Misserfolg der Bemühungen zu dokumentieren. Der Ehemann wird das Resultat seiner Nachforschungen – wie angeboten – noch zu belegen haben.