Nun benötige er dringend eine Antwort. Weiter gab er an, dass er die Kontonummer vergessen habe. Ob der Ehemann eine Antwort erhalten hat, ist nicht dokumentiert. 27.3 Die Vorinstanz erwog, die Kommunikation mit der ghanaischen Bank gestalte sich offensichtlich schwierig. Eine entsprechende Anweisung des Ehemanns sei daher kaum erfolgsversprechend. Dazu dürften sich auf dem Konto (mutmasslich bestenfalls) geringfügige Mittel befinden. Konkrete Bewegungsdetails oder Saldostände seien nicht verlangt worden und könnten auch bei wohlgesonnener Auslegung nicht in das gestellte Rechtsbegehren interpretiert werden.