27. Bankbelege 27.1 Schliesslich verlangt die Ehefrau die Offenlegung «der mit den Darlehen begünstigten Banken und der weiteren Transaktionen». Soweit sich dieser Antrag auf das ghanaische Bankkonto bezieht, kann er in zweiter Instanz überprüft werden, da ihn die Ehefrau bereits vor erster Instanz gestellt hat. Im Übrigen kann auf das Rechtsbegehren nicht eingetreten werden, weil ein Anfechtungsobjekt fehlt (vgl. E. 17 oben). 27.2 Die Unterlagen zu seinem Konto bei der D.________ Ltd (Bank) in Ghana legte der Ehemann nicht vor, weil sich die Suche danach als schwierig erwies.