Diese hätten sich damals in einer Notsituation befunden. Es treffe nicht zu, dass er mit einem Teil der Darlehenssumme ein Haus für die gemeinsamen Kinder gekauft habe oder ein solches habe erbauen lassen. Er besitze in Ghana weder Grundstücke noch andere Vermögenswerte. Die nach der Trennung aufgenommenen Privatdarlehen habe er für die Hinterlegung der Mietzinskaution, den Kauf von Hausrat und die Bezahlung der Erstsemestergebühren für das Masterstudium eingesetzt. 26.3 Die Ehefrau setzt dieser Auskunft ein E-Mail des Ehemannes vom 28. April 2011 entgegen.