Falls sie weitere Darlehen vermutet, so gibt sie dem jedenfalls nicht auf verständliche Weise Ausdruck. Deshalb kann die Berufung der Ehefrau nicht gutgeheissen werden, wenn sie nochmals vollständige Auskunft über die Darlehen verlangt. Wenn sie der Meinung sein sollte, der Ehemann habe weitere Darlehen aufgenommen, so kann sie dies im Scheidungsverfahren einbringen. Dort wird der Richter die vorgebrachten Beweiselemente würdigen. Mit einem Auskunftsbegehren kann nicht mehr erreicht werden, als die entsprechende Antwort des auskunftsverpflichteten Ehegatten zur Kenntnis zu nehmen.