Dem Verlag in Deutschland sei ein Betrag von EUR 20‘000.00 überwiesen worden. Nach der Leistung der verlangten Produktionsvergütung habe die Ehefrau den Verlagsvertrag zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekündigt, was zu einem totalen Verlustgeschäft geführt habe. Aus diesem Fiasko solle er der Mutter der Ehefrau nun CHF 10‘000.00 schulden (GAB 6). Nach der Trennung habe er weitere Privatdarlehensverträge unterzeichnet. Diese Verträge habe er im Rahmen des Gesuchs vom 28. Januar 2013 um Abänderung des Eheschutzurteils (Verfahren CIV 13 572) dem Gericht eingereicht.