Die Ehefrau rügt, die Vorinstanz habe das von ihr am 22. Mai 2016 eingereichte E-Mail des Ehemannes vom 28. April 2011 nicht in ihre Urteilsfindung miteinbezogen. Aus diesem gehe unmissverständlich hervor, dass der Ehemann «mit dem Geld» ein Haus in Ghana gekauft habe. Was das Konto in Ghana betreffe, sei bewiesen, dass dieses zwecks Transaktionen nach Ghana eröffnet worden sei. Weiter führt die Ehefrau aus, es sei nicht sichergestellt, dass alle Transaktionen ausschliesslich über dieses Konto stattgefunden hätten.