5 21. In der Berufung beharrt die Ehefrau auf der Offenlegung aller Darlehen. Sie verlangt zudem die Angabe des Hauses in Ghana und der mit den Darlehen begünstigten Banken und der weiteren Transaktionen. Damit meint sie allenfalls wiederum die Offenlegung des Bankkontos in Ghana. Die Ehefrau rügt, die Vorinstanz habe das von ihr am 22. Mai 2016 eingereichte E-Mail des Ehemannes vom 28. April 2011 nicht in ihre Urteilsfindung miteinbezogen.