Schliesslich habe er im Jahr 2010 ein Darlehen von CHF 5‘000.00 aufgenommen, um damit in der Nähe von Takoradi Land am Meer zu kaufen. Weiter glaubt die Ehefrau, dass der Ehemann Geld von seinem Konto bei der G.________ AG (Bank) in H.________ (Ortschaft in der Schweiz) auf sein Konto bei der I.________ (Bank) in Ghana überwiesen habe. Deswegen verlangte die Ehefrau in ihrem erstinstanzlichen Auskunftsbegehren die Offenlegung aller Darlehen, die Angabe deren Verwendungszwecke, die Offenlegung des Bankkontos des Ehemannes in Ghana und des Grundeigentums in Ghana sowie ggf. in anderen Ländern (pag. 11 f.).