Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Auskunftsbegehrens dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Es genügt deshalb beispielsweise ein Gesuch um vollständige Auskunft über das aktuelle Vermögen, ohne Angabe der Konten, welche auszuweisen sind (KOKOTEK, a.a.O., Rz. 114 f.). Vorliegend behauptet die Ehefrau sinngemäss, die Auskunft bezüglich der Darlehen sei nicht vollständig erteilt worden. Damit kann sie gehört werden. Beim Antrag auf Edition der Darlehensverträge bei den Kreditanstalten handelt es sich dagegen um ein neues, über das ursprüngliche Gesuch hinausgehendes Begehren.