9. Mit Postaufgabe vom 4. November 2016 reichte die Ehefrau eine Bestätigung des Regionalen Sozialdienstes E.________ ein, wonach sie sozialhilferechtlich unterstützt werde. 10. Der Ehemann verzichtete mit Schreiben vom 4. November 2016 auf eine Berufungsantwort (pag. 147). 11. In ihrer Stellungnahme vom 11. November 2016 (pag. 149 ff.) stellte die Vorinstanz den Antrag, die Berufung sei abzuweisen, soweit darauf überhaupt einzutreten sei. 3 II. Formelles