3. Der Gesuchsgegner wird angewiesen, dem Gericht zuhanden der Gegenpartei bis zum 18.11.2016 seine vollständigen Steuererklärungen 2014 und 2015 vorzulegen. 4. Soweit weitergehend werden die Anträge vom 01.06.2016 abgewiesen. 5. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 600.00, werden den Parteien je hälftig auferlegt, unter Vorbehalt des ihnen erteilten Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege. 6. Die Parteikosten werden zur Hauptsache geschlagen. 7. (Eröffnungsformel)