d) dass er bei der D.________ Ltd (Bank) über ein Bankkonto verfüge, welches kurz vor seiner Einreise in die Schweiz eröffnet wurde, er jedoch in den vergangenen 15 Jahren darüber keine Trankaktionen getätigt habe. 2. Im Umfange von Ziffer 1 hiervor wird das Verfahren als gegenstandlos abgeschrieben (dies betrifft Ziffern 2, 3 und 4 [je vollumfänglich] sowie 1 [hinsichtlich der Steuerperioden 2012 und 2013] der Eingabe vom 01.06.2016 [Eingabe „Antrag Darlehn“]).