3. Der Gesuchstellerin wird die unentgeltliche Rechtspflege für das oberinstanzliche Verfahren ZK 16 542 gewährt. Es wird ihr Rechtsanwältin B.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin bestellt (ZK 16 543). 4. Dem Gesuchsgegner wird die unentgeltliche Rechtspflege für das oberinstanzliche Verfahren ZK 16 542 gewährt. Es wird ihm Rechtsanwältin D.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin bestellt (ZK 16 573).