_ macht in ihrer Kostennote vom 15. November 2016 ihrerseits einen Aufwand von CHF 1‘924.55 geltend, bestehend aus 8.75 Stunden à CHF 200.00 (CHF 1‘750.00), Auslagen von CHF 32.00 sowie 8 % Mehrwertsteuer von CHF 142.55. Beide geltend gemachten Honorare erscheinen unter Berücksichtigung des (analog) anwendbaren Tarifrahmens für erstinstanzliche Summarverfahren bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (Art. 5 Abs. 2 und 3 PKV), dem durchschnittlichen Zeitaufwand (Rechtsschriften von sechs bzw. fünf Seiten), der leicht unterdurchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses (Auf-