9 Varianten der Obhutszuteilung (alle vier Kinder bei der Gesuchstellerin bzw. beim Gesuchsgegner, Fremdplatzierung oder «Nestmodell») keine realistischen Alternativen zur vorgeschlagenen und von der Vorinstanz übernommenen Variante 4 darstellen (vgl. Gutachten [GB 9], S. 23 f.). 17.5 Die Argumente der Gesuchstellerin vermögen dagegen nicht aufzukommen. Insbesondere ist aufgrund der Schilderungen im Gutachten (GB 9) und den Kompetenzberichten