Die beiden älteren Kinder lebten vor der Trennung mehrere Jahre in P.________ und wurden dort hauptsächlich von den Grosseltern väterlicherseits betreut, während sich der Gesuchsgegner (aus sprachlichen und kulturellen Gründen) um die Organisation der Kinderbelange kümmerte. Anlässlich ihrer Anhörung sagten die beiden älteren Kinder aus, dass es ihnen in P.________ gefallen habe und sie dort gerne in die Schule bzw. in den Kindergarten gegangen seien.