14.2 Die Gesuchstellerin erwähne bzw. beachte die Wünsche der beiden Kinder mit keinem Wort, sondern erkläre diese Tatsachen mit dem «allgegenwärtigen Mantra» ‹der Vater würde durch sein Verhalten ein krasses Schüren von Loyalitätskonflikten zwischen Mutter und Kindern herbeiführen›. Ein solches Verhalten werde im Gutachten aber nicht erwähnt, weil es nicht vorhanden sei. Die Kinder hätten sich bereits darauf eingestellt, dass sie gemäss den von ihnen geäusserten Wünschen zu ihm ziehen würden. Er habe die Kinder denn auch bereits in der Schule in P.________ angemeldet.